Seit dem 01. Jänner 2018 greift das Land Tirol mit der Abschaffung des Pflegeregresses grundsätzlich nicht mehr auf das Privatvermögen zu. Demnach müssen die BewohnerInnen einen entsprechenden Teil ihres laufenden Einkommens für die Heimgebühren entrichten. Dieser setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- 80% der Nettopension
- Pflegegeld abzüglich 50,30 € Taschengeld
- Sonstige Einkünfte (Miete, Unterhalt, Zinsen, Leibrenten, o.ä.)
Beim Heimeintritt ist ein Antrag auf Mindestsicherung an das Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen. In diesem werden sämtliche Einkünfte, aber auch eventuelle Verpflichtungen aus früheren Verträgen angegeben.
Diese Antragstellung übernehmen wir natürlich für Sie, wobei wir dabei auf das verlässliche Vorbeibringen der Unterlagen angewiesen sind. Zudem sollten Sie sich vergewissern ob dafür eine Erwachsenenvertretung benötigt wird.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt immer monatlich im Vorhinein.