Beschuchsregelungen (Stand: 19.12.2022)
- FFP 2-Maskenpflicht während des Besuches
- Besuche nur in den Bewohnerzimmern, Aufenthalte, wenn möglich im Freien, kein Betreten der Aufenthaltsräume
- Ausnahme nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Wohnbereichsleitung (Palliativbetreuung)
- Für Bewohner wird für die Dauer des Besuches das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen